Bildung – Trainer·innen qualifizieren
Trainer·in C Rudern
- Trainer·in C-Ausbildung – die nächste Ausbildung findet im Herbst/Winter 2025/2026 statt
- Grundkurs des LSV – dieser Kurs ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung Trainer·in C
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweise zur Fortbildung
Lizenzverwaltung mit SAMS und LiMS
Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) und 2022 auf die Verwaltungssoftware SAMS umgestellt. LiMS wird im Hintergrund benötigt, um die Lizenzen in der DOSB-Datenbank zu erstellen. Die Verwaltung erfolgt für alle Beteiligten über SAMS.
Die Lizenzinhaber haben einen geschützten Zugang zu SAMS. Ist der Zugang nicht bekannt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an koenig@rish.de. Auch die SAMS-Beauftragten Ihres Vereins können die Zugangsdaten für den Erstzugang zusenden.
Die Lizenzen werden von den Bildungsreferenten des DRV und der LRV administriert. Bei lizenzverlängernden Seminaren des DRV und der LRV, die vom Benutzer über SAMS belegt wurden, werden die Lerneinheiten der persönlichen Lizenz zugebucht. Entsprechen die Lerneinheiten der Anforderung für die Verlängerung, so wird die Lizenz entsprechend aktualisiert. Über das Symbol mit dem Doktorhut unter Aktionen können sportartfremde, nicht rudertypische und für die Lizenzverlängerung anerkannten Fortbildungen hochgeladen werden. Der zuständige Bildungsreferent prüft die Fortbildung auf Lizenzrelevanz und gibt die Unterrichtseinheiten für die Verlängerung frei. (Handbuch DRV-Verbandssoftware SAMS, 4.7.1, siehe rudern.de/digitalisierung)
Informationen zur Lizenzverlängerung
Für eine Lizenzverlängerung sind 15 LE (1 LE = 45 Minuten) erforderlich. Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln.
Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden. Also z. B. 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern bzw. auf den nächsten Gültigkeitszeitraum zu übertragen. Die eigentliche Verlängerung ist nach DOSB-Vorgabe erst im letzten Quartal der Gültigkeit um den Gültigkeitszeitraum möglich. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken (mit Bild und Stempel) nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden.
Hinweise zur Qualifizierung
Trainer/-in C Rudern
Der Ruderverband Schleswig-Holstein (RVSH) qualifiziert Trainer/-innen C für die Sportart Rudern und bietet Fortbildungen an.
Die Inhalte richten sich nach den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, 2005), der Ausbildungskonzeption des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV, 2023) und der Ordnung zur Qualifizierung von Trainerinnen und Trainer (DRV, 2018).
Die folgenden Hinweise ersetzen nicht die Ausbildungsgrundlagen von DOSB, LSV und DRV, sie sollen vielmehr den Mitgliedern des RVSH einen groben Überblick über die Qualifizierung durch den RVSH verschaffen.
Ausbildung
Diese erste Lizenzstufe besteht aus dem Grundkurs des LSV (bzw. KSV) und den Fachkursen des RVSH. Sie umfaßt 120 Lerneinheiten, eine Lerneinheit (LE) entspricht 45 Minuten. Die genannten Zeiten sind Mindestausbildungszeiten.
Grundkurs
Im Grundkurs (40/45 LE an zwei Wochenenden) werden sportartübergreifende Inhalte vermittelt. Dieser Kurs findet im Bildungswerk des LSV in Bad Malente bzw. im Blended Learning-Format statt. Weitere Grundkurse werden von den Kreissportverbänden angeboten. Der Grundkurs ist den Fachkursen vorauszugehen.
Fachkurse
Der RVSH bietet alle zwei Jahre entsprechende Fachkurse mit insgesamt 80 LE an. Die Ausschreibung erfolgt im Internet unter rish.de. Die Fachkurse werden an vier Wochenenden angeboten.
Ausbildungsträger
Der Ausbildungsträger der Maßnahmen ist der DRV. Ausrichter der ersten Lizenzstufe in diesem Fall ist der RVSH. Der RVSH kooperiert im Rahmen der Basisqualifizierung mit dem LSV. Die Ordnung zur Qualifizierung des DRV ist bindend.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Zulassung zur Ausbildung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung:
- Mindestalter 16
- schriftliche Anmeldung
- Mitglied in einem RVSH/DRV-Verein (ausgenommen sind Sportstudierende)
- ruderische Qualifikation
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Lizenzierung, Umfang 9 LE). Ergänzungen: Es werden nur Ausbildungen in Präsenz (also nicht digitale Angebote) anerkannt. Bei Ärztinnen und Ärzten ist die Approbationsurkunde bzw. Arztausweis ausreichend.
- Teilnahme am Grundkurs (Umfang 40/45 LE) des LSV bzw. KSV
Empfohlen wird die Tätigkeit als Stegausbilder/-in oder Jugendbetreuer/-in.
Anerkennung anderer Ausbildungen
Der Ausbildungsträger entscheidet darüber, ob er Ausbildungen anderer Ausbildungsträger oder Teile derselben anerkennt. Teile der Ausbildung (z. B. Grund- und Aufbaukurse der Landessportbünde) können für die Ausbildungsgänge der ersten Lizenzstufe anerkannt werden.
Sportstudierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sportart Rudern können gemäß den Bedingungen des DRV-Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Anfrage über die Universität die Trainer/-in C-Lizenz erteilt bekommen.
Lizenz
Lizenzierung
Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des DOSB, ausgestellt vom DRV. Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in dieser Lizenzordnung verbindlich geregelt.
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.
Gültigkeitsdauer der Lizenzen
Die Lizenz ist im Bereich des DOSB gültig. Die DOSB-Lizenz (erste Lizenzstufe – entspricht C-Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.
Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:
- nach Erwerb der ersten Lizenzstufe vier Jahre
- nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe vier Jahre
- nach Erwerb der dritten Lizenzstufe zwei Jahre
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz.
Fortbildung
Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche wie inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine regelmäßige Fortbildung notwendig. Deren Ziele sind:
- Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten, - Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation,
- Erkennen und Berücksichtigen von Weiterentwicklungen des Sports,
- Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigen-
ständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge.
Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer/-in jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.
Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden:
- nach Erwerb der ersten Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
- nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
- nach Erwerb der dritten Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren
Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe mit. Gleiches gilt für Fortbildungen.
Eine lizenzverlängernde Maßnahme ist nur gültig, wenn sie für die jeweilige Ausbildungsstufe vom Ausbildungsträger ausgeschrieben wird. Lizenzverlängernde Maßnahmen für die zweite und dritte Ausbildungsstufe erfolgen somit grundsätzlich durch den DRV.
DRV und Landesruderverbände (nur für die erste Lizenzstufe) können Fortbildungen anderer Träger und Institutionen für ihren Zuständigkeitsbereich anerkennen. Dazu werden das Programm und ggf. später die Teilnahmebescheinigung zur Verlängerung vorgelegt. Wird eine externe Fortbildung anerkannt, muss die darauf folgende Lizenzverlängerung in einer vom DRV bzw. LRV ausgeschriebenen lizenzverlängernden Maßnahme erfolgen.
Qualifizierende Maßnahmen
Neben den ausgeschriebenen Fortbildungen können auch qualifizierende Maßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Unter qualifizierenden Maßnahmen werden Aktivitäten, die zum Tätigkeitsbereich von Trainern/-innen im weiteren Sinne gehören, verstanden, wie z. B.:
- die Teilnahme an Trainingslagern des DRV und an FISA-Meisterschaften,
- die Hospitation bei Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunktrainern/-innen,
- die Mitarbeit als Referent/-in in der Qualifizierung von Trainern/-innen,
- die Mitarbeit in Projekten,
- die Entwicklung übergeordneter Modellveranstaltungen,
- Präsentationen und Vorträge auf Kongressen und Symposien,
- Veröffentlichungen von Materialien.
Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen der ersten Lizenzstufe wird wie folgt verfahren:
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert. - Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um vier Jahre verlängert. - Bei Überschreitung dieser Fristen:
Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (mit Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem DRV-Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.
Lizenzentzug
Der DRV hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber gegen das Grundgesetz des DRV oder gegen ethisch-moralische Grundsätze verstößt (siehe Ehrenkodex).
Lernerfolgskontrolle
Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Die bestandenen Lernerfolgskontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.
Formen der Lernerfolgskontrollen
- aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung
- Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit
- Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis
- Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer/-innen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen
- Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist)
- Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte)
Ergebnis der Lernerfolgskontrollen
- Die Lernerfolgskontrolle wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.
- Eine Lernerfolgskontrolle ist „nicht bestanden“, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Lernerfolgskontrolle abgebrochen hat oder nicht erschienen ist. Werden die Lernziele ungenügend dargestellt, gilt Lernerfolgskontrolle ebenfalls als „nicht bestanden“.
- Ist eine Lernerfolgskontrolle nicht bestanden, so kann diese wiederholt werden.
Das Lehrteam

Andreas König
Fischerstraße 20
23909 Ratzeburg
Mobil 0160 99007007
E-Mail koenig@rish.de

Peter Westphal
Alma-Mahler-Weg 7
25336 Elmshorn
Telefon 04121 82437
Fax 04121 65030
E-Mail westphal@rish.de
Florian Busch
E-Mail florian@rish.de