Goldene Regeln für das Verhalten (nicht nur) von Wanderruderern in der Natur

Denke auf der Fahrt an Natur und Umwelt. Hilf mit, die Lebensmöglichkeilen von Pflanzen und Tieren in Gewässern und an Gewässern zu bewahren und zu fördern. Beachte insbesondere diese Regeln:

  • Meide das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meide darüber hinaus Aufenthaltsplätze von Vögeln wie Kies-, Sand- und Schlammbänke sowie Ufergehölze. Meide auch seichte Gewässer (mögliche Laichgebiete), insbeson-dere solche mit Wasserpflanzen.
  • Halte einen ausreichenden Abstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie zu Ufergehölzen – auf breiten Gewässern 30 bis 50 Meter Abstand.
  • Halte auch Abstand zu Vogel-Ansammlungen auf dem Wasser. Beobachte und fotografiere Tiere möglichst aus der Ferne.
  • Benutze beim Landen möglichst die dafür vorgesehenen Plätze, wo kein Schaden angerichtet werden kann. Wenn du mit Papier hinter einem Busch verschwindest, nimm auch den Klappspaten der Fahrt-gruppe mit. Zelte nicht frei in einer Landschaft, wo Zeltplätze den sind.
  • Nähere dich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen und Kleintieren einzudringen.
  • Befolge die Vorschriften für die Gewässer, auf denen du ruderst. Wassersport ist in Naturschutzgebie-ten ganzjährig oder zeitweise untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Hilf das Wasser sauber zu halten. Verwende im Freien, umweltverträgliche Reinigungsmittel. Spüle beim Reinigen der Boote keinen Dreck ins Wasser. Auch Abfälle gehören nicht ins Wasser. Kauf Vorräte so ein, dass es wenig Müll gibt.
  • Gib diese Kenntnisse mit deinem vorbildlichen Verhalten insbesondere an nicht organisierte Wasser-sportler weiter.

Rudersport und Umwelt

Wir Sportler leben in einem Umfeld, das geprägt ist durch immer enger werdende Beziehungen zu den Nachbarn, zu anderen Sportlern und damit letztlich auch zur Umwelt. Aus Sicht der Natur und damit auch der Naturschützer hat die Inanspruchnahme der Natur ein Ausmaß erreicht, daß es geboten ist, den Rest der ursprünglichen Landschaft und Natur (was auch immer das sein mag?) zu erhalten. Dies ist in einem so dicht besiedelten Land wie die Bundesrepublik natürlich ein ganz anderes Problem als in anderen weniger stark besiedelten Ländern. Aus diesen unterschiedlichen Interessenlagen heraus entwickeln sich selbstverständlich besondere Konflikte: durch die Enge zu den Nachbarn, durch die Inanspruchnahme der Natur und letztlich durch die generelle Belastung der Umwelt durch den Menschen. Fangen wir mit dem letzten Bereich an:

Generelle Belastung der Umwelt

Ich nenne hier nur das Stichwort Ozon. Wir sind inzwischen soweit gekommen, daß durch die Tätigkeit des Menschen die Umwelt in einem Grade belastet ist, daß dies Rückwirkungen auf den Menschen und seine Aktivitäten hat. Zum Glück ist der Mensch lernfähig und hat auf diese Entwicklung reagiert. In unserem eher ländlich geprägten Schleswig-Holstein war dies nie ein großes Problem; der Ruhrpott oder das Saarland hatten dort natürlich ganz andere Problem. In den letzten Jahren hat aber vor allem der überbordende Fahrzeugverkehr dazu geführt, daß in der warmen Jahreszeit uns das Ozon besondere Probleme bereitet. Aber auch hier gilt: In Schleswig-Holstein haben wir damit relativ wenig zu tun. Der relativ starke Wind, der relativ geringe Kfz-Verkehr, die relativ geringe Anzahl von »Ballungsräumen«, die relativ kältere Temperatur aufgrund der beiden Meere läßt uns weitgehend verschont. Gieichwohl kann uns das Ozonproblem natürlich auf Regatten in anderen Bundesländer verschärft begegnen und dann ist es schnell passiert, daß besorgte Eltern uns als Regattaobleute oder als Trainer fragen: Können wir überhaupt verantworten, daß wir bei derartigen Bedingungen unseren Rudersport ausüben?

Zunächst zur Klarstellung: Ozonlagen schaukeln sich auf! Vorläuferstoffe aus Kfz und Gewerbe werden durch Sonneneinstrahlung und Hitze zu Ozon – einem Reizgas – umgebildet. Nachts findet in gewissem Umfang eine Rückbildung statt; bei unveränderter Wetterlage beginnt der Prozeß dann aber am nächsten Morgen erneut wieder und kann dann ein höheres Niveau erreichen. Die Höchstwerte werden in der Regel erreicht in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr. Als kritisch werden angesehen Werte ab 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft Ozon. Aber: Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Konzentration sondern die Einwirkungsdauer, der Grad der körperlichen Aktivität und die persönliche Belastbarkeit. Die persönliche Belastbarkeit ist abhängig vom Alter(Jünger und ältere sind eher gefährdet) aber auch vom Trainingszustand. Dem Gelegenheitsjogger würde ich bei Ozonalarm zumindest nicht empfehlen, in der Zeit von 14 bis 18 Uhr zu laufen. Er sollte es auf den nächsten Tag verschieben oder in die Abendstunden im Sommer nach 20 Uhr. Was heißt das für uns?

  • Im Sommer bei andauerndem heißem Wetter die Ozonwerte (Zeitung, Radio) verfolgen.
  • Beim Training – vor allem mit Kindern – sollte man allein schon aus Hitzegründen die heißen Stunden meiden, wenn die Ozonwerte in Schleswig-Holstein im Bereich von 170–180 Mikrogramm/m3 liegen.
  • Bei Anfängern bzw. Nichttrainierten sollten man eher zurückhaltend sein, als bei gut durchtrainierten Leistungsträgern.
  • Sollte trotz erhöhter Ozonwerte über 180 Mikrogramm/m3 ein verschärftes Training in den heißen Stunden notwendig sein, sollte man, wenn möglich eine Dauerbelastung vermeiden und eher kurze Trainingseinheiten wählen.
  • Auf Regatten sollten wir auf die Regattaveranstalter verweisen. Meines Erachtens liegen die in den letzten Jahre in Deutschland erreichten Werte weit unter denen in anderen Ländern (Mittelmeer, USA), ohne daß von dort wirklich »Schädigungen« bekannt geworden sind. Die Beeinträchtigung von Ozon liegt bei den hier zumeist erreichten Werten eher im Bereich »Belästigung bis geringere Leistungsfähigkeit« und kaum im Bereich »Schaden«.

Belastungen unserer Mitmenschen durch Sportlärm oder Lichtblendungen

Auf diesen Bereich will ich nur ganz kurz eingehen, weil wir zum Glück davon kaum betroffen sind. Tennis- oder Fußballvereine können da ganz andere Lieder von singen. Das Problem liegt daran, daß einerseits die Wohnbebauungen immer dichter an Sportanlagen herangerückt sind und anderseits die Bevölkerung generell (oder nur einige?) empfindlicher gegen Einflüsse von außen geworden sind. Das besondere bei der Lärmproblematik liegt hier in der Frage, was ist sozial zumutbar? Es ist offenkundig, daß es beim Lärm nicht allein auf die Höhe des Lärmpegels sondern auch auf die »Sozialadäquanz« ankommt. Die Gesellschaft ist eher bereit den Lärm aus einem Kindergarten hinzunehmen als den Lärm von einem Motorradfahrer, der sein Gas bis zum Anschlag hochgedreht hat. Ich will diesen Bereich des Lärms oder der Belästigung durch Flutlichtanlagen nicht weiter vertiefen.

Belastungen der Umwelt durch den Sport

Was können wir tun, um die Umwelt möglichst wenig durch unseren Sport zu belasten?

Beim Betrieb unseres Bootshauses
Zu erinnern ist hier an Mülltrennung, an die Verwendung von Regen- oder Flußwasser zum Spülen der Boote, an die Solarnutzung bei dem Betrieb unserer Duschen, an die sparsame Energieverwendung beim Beleuchten der Hallen und Räume (Bewegungsmelder, Zeitschalter). Dem Erfindungsreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt. Häufig aber scheitert es an hohen Investitionskosten z.B. bei der Solarnutzung.

Beim Kauf von Produkten und insbesondere beim Entsorgen der Boote
Der Kauf von umweltfreundlichen Produkten ist im Sportbereich noch kein allzu großes Thema. Dies wird auch sicher noch eine Weile dauern und wird unseren Sport wohl auch nicht besonders berühren. Unsere Materialien sind sehr teuer und daher tendenziell langlebig. Ein besonderes Problem ist das Entsorgen der Kunststoffboote. Meines Wissens sind Kunststoffboote Sondermüll; eine Entsorgung sollte daher nicht über die graue Tonne und schon gar nicht über das Lagerfeuer erfolgen! Wo können wir sonst noch umweitfreundliche Produkte einsetzen? Ein Beispiel ist z.B. das Einschmieren oder Fetten der Klemmringe bei Skulls oder Riemen, ein besonderes bei den Masters geübtes Ritual. Mein Vorschlag, wenn schon Schmieren, dann bitte mit grüner Schmierseife; die belastet wenigstensdie Umwelt weniger.

Bei Fahrten zu Veranstaltungen
Dies ist für uns Ruderer ein besonderes Problem, den erfahrungsgemäß rudern wir seltener in den Innenstädten sondern auf Wasserflächen, die schlechter an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind. Daher kommt dem Individualverkehr eine größere Bedeutung bei. Dann sollten wir aber darauf achten, daß nicht jeder sein eigenes Auto nimmt, sondern daß Fahrgemeinschaften gebildet werden. Damit sage ich aber wohl nichts neues: die knappen Finanzen zwingen uns schon dazu; im übrigen ist es ja auch viel vergnüglicher. Beim Transport der Boote wird der Einsatz von Fahrräder auch seltener in Frage kommen, aber Gemeinschaftstransporte von mehreren Vereinen zu bestimmten Regatten sind ja zwischenzeitlich auch üblich geworden; ein Vorbild zum Nachahmen!

Beim Ausüben unseres Sports (Last but not least)
Dies ist ein Bereich, der uns allen hoffentlich sehr geläufig ist. Ich erinnere hier nur an die 10 Goldenen Regeln des Wassersports, wie sie z. B. in der Broschüre des Landes und des Landessportverband (LSV) festgehalten sind. Was ist daraus für uns Ruderer besonders bedeutsam?

  • Regel 1: Schädigung des Gewässers, seiner Ökosysteme insbesondere der Ufer vermeiden.
  • Regel 2: Röhrichtbestände, Schwimmblattpflanzen, Flachzonen und Uferzonen bedürfen unseres besonderen Schutzes; Einfahren unbedingt vermeiden; Mindestabstand 30 Meter
  • Regel 3: Größere Ansammlungen von Wasservögeln auf freien Wasserflächen meiden, besonders während der Mauserzeit im Sommer.
  • Regel 4: Rücksicht auf Naturschutzgebiete nehmen und die dort geltenden speziellen Befahrensregeln beachten.
  • Regel 5: Zum Anlanden nur Plätze nutzen, die dafür vorgesehen sind oder solche Stellen, an denen kein Schaden angerichtet werden kann.

Was kann man sonst noch tun?

Ich empfehle, doch einmal zu prüfen, welche besonderen Belastungen gehen an unserem Hausgewässer von uns Ruderern aus? Wo gibt es Areale, die eines besonderen Schutzes bedürfen? Sind diese Areale für die Ausübung unseres Sport wirklich unverzichtbar? Mein Tip: Setzt Euch im Winterhalbjahr doch einmal mit den Naturschützern – dem BUND-Ortsverein, dem NaBu o. ä. – zusammen und prüft, weiche Vorstellungen dort bestehen. Es liegt auf der Hand, daß besonders die Umweitseite gewisse Vorstellungen hat, was man alles machen könnte, wenn man denn nur dürfte! Deshalb rechtzeitig an einen Tisch setzen und nach gemeinsamen Kompromissen suchen. Dies ist sicher nicht in allen Fällen einfach. Meines Erachtens ist es aber besser vorher das Gespräch zu suchen und dort auch Verständnis zu gewinnen für unsere speziellen Belange. Was ist konkret zu tun, wenn man plant, in Eurem Hausrevier oder in der Nähe ein Naturschutzgebieteinzurichten? Rechtzeitig »Laut geben«! Wendet Euch an den Landesruderverband oder an den Umweltausschuss beim LSV, bei dem die Aktivitäten gebündelt werden.

Exkurs: Wie entsteht eine Naturschutz-Verordnung und wie ist der Sport beteiligt?

Das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung eines Gebietes erfolgt in folgenden vier Arbeitsschritten:

  1. Vorbereitungsphase,
  2. Einleitung des Verfahrens,
  3. Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs,
  4. Verkündungsphase.

Die Beteiligung des Sports erfolgt grundsätzlich über den Landessportverband Schleswig-Holstein.

In der Vorbereitungsphase werden alle Informationen und Daten über das Gebiet zusammengetragen. Um einen Überblick über die bestehenden Nutzungen zu erhalten, fordern wir vom LSV, daß in dieser Phase die oberste Naturschutzbehörde auch den Sport beteiligt. Dies sollte immer dann erfolgen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß Belange des Sports berührt sind. D. h. für uns: wenn Wasserflächen, die für die Ausübung des Wassersports einschließlich des Angelsports in Betracht kommen, voraussichtlich innerhalb des geplanten Schutzgebiets liegen. Erst dann sollte ein erster Entwurf einer Landesverordnung erarbeitet werden.

Mit der Übersendung des Verordnungsentwurfs an die Behörden und öffentlichen Planungsträger sowie an die anerkannten Naturschutzverbände erfolgt die Einleitung des Verfahrens. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung des Sports über den LSV, der seinerseits über die betroffenen Fachverbände die Basis beteiligt d. h. die örtlich betroffenen Vereine.

Zumeist wird heute auch gleichzeitig der Verordnungsentwurf öffentlich ausgelegt, um jeder Bürgerin und jedem Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Bedenken und Anregungen werden von der obersten Naturschutzbehörde geprüft. Sofern den Bedenken des LSV nicht Rechnung getragen werden kann, wird das Ergebnis der Prüfung auf einem Erörterungstermin besprochen. Das Ergebnis der abschließenden Prüfung wird dem LSV und den Betroffenen mitgeteilt.

Anschließend wird die Verordnung erlassen und durch Veröffentlichung verkündet. Sofern der LSV im Verfahren Bedenken und Anregungen geltend gemacht hat, erhält er eine Ausfertigung der Verordnung sowie ggf. die Abgrenzungskarte, soweit sie für die Beurteilung von Detailfragen erkennbar von Bedeutung ist. Was bedeutet dies für Euch bzw. die Vereine ? Der LSV bzw. auch die Fachverbände d. h. der Landesruderverband kann nicht schlauer sein, als die örtlichen Vereine! Deshalb: Rührt Euch und beantwortet die an Euch gestellten Fragen. Nur so ist sichergestellt, daß Eure Meinung auch berücksichtigt wird.

Wie heißt es so schön: »Braves Kind schreit nicht und kriegt nicht«, oder: »Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte!«

»Rudersport und Umwelt« von Ekkehard Geib, Preetz, ehem. RVSH-Beisitzer Umwelt und Ruderreviere

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