Beschluss der 26. ordentlichen Mitgliederversammlung

Diese Leitsätze sind bei der 26. ordentlichen Mitgliederversammlung des Ruderverbands Schleswig-Holstein am 11. März 2017 in Elmshorn einstimmig beschlossen worden.

Ergänzend zu Satzungszweck und Satzungsaufgaben sowie den bisherigen Beschlüssen der Mitgliederversammlung soll sich das Handeln des Ruderverbandes Schleswig-Holstein und seiner Mitgliedsvereine an den folgenden Elmshorner Leitsätzen ausrichten:

Personal und Marketing

  • Beratungsvision: Wir begleiten die zukunftsfähige Weiterentwicklung unserer Verbandsvereine und Schülerruderriegen.
  • Gendervision: Frauen wie Männer übernehmen Verantwortung im Ruderverband Schleswig-Holstein.
  • Kommunikationsvision: Rudern ist in den Medien präsent.

Leistungssport und Wettkampfwesen (Olympic Rowing)

  • Olympische Vision: Wir entwickeln und begleiten olympische Karrieren.
  • Regattavision: In Schleswig-Holstein finden attraktive Nachwuchsregatten statt.
  • Schulrudervision: Schulrudern ist in Schleswig-Holstein lebendig.

Freizeitsport und Gesundheit (Recreational Rowing)

  • Ruderfamilienvision: Wir initiieren gemeinsames Rudern.
  • Gesundheitsvision: Wir bleiben mit Rudern fit.
  • Umweltvision: Wir leben die Einheit von Rudern und Natur.

Eine ausführliche Darlegung des Zusammenhanges zwischen Leitsatz und Vision ist in den einleitenden Worten des Berichtsheftes 2017 (Link pdf) für die Olympische Vision und dem zugehörigen Leitsatz ‚Wir entwickeln und begleiten olympische Karrieren‘ erfolgt.

Diese Leitsätze wurden vom Vorstand im Januar 2016 entwickelt und mit unseren Mitgliedsvereinen auf dem Rudersportforum im März 2016 diskutiert.

Der Vorstand des Ruderverbandes Schleswig-Holstein ist überzeugt, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Rudersports in Schleswig-Holstein nur gelingen kann, wenn es eine gemeinsame Zielvorstellung mit unseren Mitgliedsvereinen gibt. Die Mitgliederversammlung ist der höchste Souverän im Ruderverband Schleswig-Holstein und sein Beschluss hat die höchste Bindungskraft und Verbindlichkeit für gemeinsames Handeln.