In diesem Abschnitt werden Ideen für eine mögliche Form von Lernerfolgskontrollen bei Steuerleutelehrgängen beschrieben.

Das Bestehen der theoretischen und der praktischen Lernerfolgskontrollen dient als Grundlage, um Steuerberechtigungen in den Mitgliedsorganisationen nach zu erteilen, siehe dazu Sicherheitsrichtlinie § 7 und Musterruderordnung 3. Die neu qualifizierten Steuerleute können beispielsweise in den Medien der Mitgliedsorganisationen genannt werden und deren Namen im elektronischen Fahrtenbuch hinterlegt werden. Bei besonderen Vereinsveranstaltungen kann auch ein Zertifikat überreicht werden.

Die theoretische Lernerfolgskontrolle

Innerhalb von 20 Minuten sind etwa 40 Fragen zu allen im Lehrgang behandelten Themen durch Ankreuzen zu beantworten. Um diese Lernerfolgskontrolle erfolgreich zu absolvieren dürfen nicht mehr als zehn Fehler gemacht werden. Als Fehler werden falsche und fehlende Kreuze gewertet. Wer zwischen zehn und zwanzig Fehler macht, kann ausreichende Kenntnisse anschließend in einem Gespräch nach- weisen. Bei mehr als zwanzig Fehlern ist die theoretische Lernerfolgskontrolle nicht bestanden. Die theoretische Lernerfolgskontrolle muss wiederholt werden. Diese kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Prüfungsfragen und Lösungen sind auf den Internetseiten des Deutschen Ruderverbands zu finden unter: www.rudern.de/sicherheit

Diese Fragen können beispielsweise auch online beantwortet werden unter: www.rish.de/rudern/bootsobleute/ lernerfolgskontrolle

Die praktische Lernerfolgskontrolle. Steuern nur mit Ruderbefehlen, das Steuer wurde erst gar nicht eingesetzt.

Die praktische Lernerfolgskontrolle

Der praktische Teil im Boot hat das Ziel, dass jeder sich über die Verwendung der Ruderbefehle zum Steuern des Bootes bewusst ist. Ein Doppelvierer soll vom Steuerplatz aus einen vorgegebenen Weg entlang dirigiert werden. Ein Steuer ist jedoch nicht eingesetzt. Jeder soll sich vor Augen führen was zu machen ist, damit das Boot den vorgegebenen Weg nimmt und welche Befehle wie dazu gegeben werden müssen.

Die Aufgabe besteht darin, dass die Steuerleute vom Einsteigen ins Boot mit Kommandos und ohne die Hilfe eines Steuers manövriert. Sie lassen ablegen und hinaus rudern sowie verschiedene Manöver rudern, etwa durch Brückenöffnungen rudern oder so einfahren, dass das Boot vor der Spundwand zum Stehen kommt. Nach der Wende wird am Steg wieder angelegt, dabei wird die vorherrschende Windrichtung berücksichtigt. Die Fahrt wird danach kurz mit den Steuerleuten und Mannschaft besprochen.

Ratschläge für die praktische Anwendung der Ruderbefehle:

  • Jeder Ruderbefehl ist laut und deutlich zu geben werden, der selbstverständlich situationsgerecht ist.
  • Soll eine Richtungsänderung erreicht werden, ohne das Boot dabei zu beschleunigen, empfiehlt sich, statt Überziehen oder einseitigem Rudern das einseitige Stoppen. Insbesondere beim Anlegemanöver ohne Steuer ist dies unabdingbar.
  • Dort wo auf sehr engem Raum gewendet werden soll, ist es nachteilig eine lange Wende machen zu lassen, weil hierbei das Boot immer um etwa einen Meter vor- und zurückbewegt wird. Es ist ratsamer, hier eine kurze Wende machen zu lassen, bei der sich das Boot fast auf der Stelle dreht.
  • Soll das Boot so bewegt werden, dass sehr wenig Schwung aufgenommen wird oder haben nicht alle ihre Skulls frei, reicht es aus, einzelne Personen rudern oder wenden zu lassen (z. B. Bug, Heck, nur Nr. 1 usw.)
  • Lieber mit etwas weniger Geschwindigkeit operieren, als sich selbst durch zu viel Geschwindigkeit in Hektik versetzen lassen. Häufig ist Eile nicht notwendig. Auch nach einem »Ruder – Halt!« gleitet das Boot noch etliche Meter weiter. Diese Phase kann und soll genutzt werden.
  • Anstatt vieler Einzelbefehle hintereinander (einen Schlag vorwärts, noch einen, noch einen, …) nicht die Zahl der Schläge ansagen, sondern rechtzeitig »Ruder – Halt!«. Auch eine Wende sollte als solche angesagt werden und nicht in eine Folge von Einzelbefehlen zerteilt werden. (»Wende über Back- bord – los!« statt Backbord einen Rück- wärts, Steuerbord einen Vorwärts etc.)
  • Die Reihenfolge der Ruderbefehle muss eingehalten werden. Auf ein »Alles vorwärts – los!« folgt ein »Ruder – halt!«. Sollen nach dem »Ruder – halt!« die Blätter abgelegt werden, muss dieses durch ein »Blätter – ab!« auch angekündigt werden. Wenn das Boot noch Fahrt durch das Wasser macht, darf auf keinen Fall eine Wende oder Rückwärtsrudern angesagt werden, wenn nicht zuvor gestoppt wurde. Es besteht die Gefahr, dass ein Ruderer aus dem Boot gehebelt wird. Nach einem »Skulls – lang!« folgt immer ein »Skulls – vor!« wenn diese wieder frei sind.
  • Die einzigen einteiligen Ruderkommandos sind »Halbe Kraft« und »Hoch- scheren«. Alle anderen Kommandos haben Ankündigungs- und Ausführungsteil. Zweiteilige Befehle werden von der Mannschaft erst nach dem Ausführungsteil ausgeführt.
  • Ein »Frei – weg!« Befehl hebt sowohl Überziehen, wie Hochscheren oder Halbe Kraft auf, wenn mehreres davon angesagt war, gleichzeitig. Wird bei halber Kraft überzogen und soll anschließend normal bei halber Kraft weitergerudert werden, muss »Halbe Kraft!« nach dem »Frei – weg!« erneut angesagt werden.
  • Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er Backbord und Steuerbord sicher beherrscht, gerade auch in Stresssituationen.
  • Sehr hilfreich ist es, wenn die Teilnehmer z. B. auf einer Wanderfahrt oder Trainingslager Steuererfahrungen gesammelt haben und dadurch ein sicheres Auftreten vermitteln können.

Beispiele für Ausbildungen