Anti-Doping Verpflichtungserklärungen

Ruderverband Schleswig-HolsteinAn alle Trainerinnen und Trainer der Kaderathleten des RVSH

Liebe Trainerinnen und Trainer,

vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zum Thema Doping im Sport hat der Landessportverband Schleswig-Holstein Maßnahmen ergriffen, die auch Folgen für alle Kaderathleten unseres Verbandes haben werden.

So müssen von jetzt an alle D- und D/C – Kadersportler und die sie betreuenden Trainer Anti-Doping-Verpflichtungserklärungen unterschreiben. Bei minderjährigen Sportlern ist zudem noch eine Unterschrift der Eltern erforderlich. In diesen Erklärungen müssen die Sportler bestätigen, vom RVSH über die Anti-Doping-Bestimmungen belehrt worden zu sein.

Der RVSH wird im Rahmen der Herbstlehrgänge zu den folgenden Zeiten die erforderlichen Belehrungen durchführen:

  • Dienstag, 14. Oktober 2008 um 19.00 Uhr in der Ruderakademie Ratzeburg
  • Donnerstag, 16. Oktober 2008 um 19.00 Uhr in der Ruderakademie Ratzeburg
  • Samstag, 25. Oktober 2008 um 19.00 Uhr bei der Friedrichstädter Rudergeselschaft

Die Kadersportler, die am Ruder-Camp in Eutin teilgenommen haben, sind bereits belehrt worden. Alle Kadersportler müssen an einer dieser Belehrung teilnehmen bzw. eine andere Belehrung durch einen der vier Landeshonorartrainer oder dem Landeslehrreferenten nachweisen.

Die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen sind dann von den jeweiligen Trainern bis zum 05. November 2008 an mich zu senden. Ich muss diese dann gesammelt an den Landessportverband weiterleiten.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass die Sportler, deren Erklärungen bis zum 05. November 2008 nicht bei mir vorliegen, aus der Kaderliste gestrichen werden.

Mit rudersportlichen Grüßen
Dr. Lars Koltermann, stellv. Vorsitzender Leistungssport

Dokumente »Anti-Doping Verpflichtungserklärung für D und D/C-Kader-Athleten« und »Ehren- und Verpflichtungserklärung für Ärzte, Physiotherapeuten, Trainer und Betreuer« unter antidoping.rish.de

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