Befahrungsregelungen in Schleswig-Holstein

Angegeben sind immer die Zeiträume/Abschnitte in denen eine Befahrung reglementiert bzw. nicht erlaubt ist. Falls hier ein Gewässer nicht aufgezählt ist, muss nicht bedeuten, dass dieses Gewässer zwischenzeitlich nicht doch gesperrt wurde. UNB = untere Naturschutzbehörde, UV = Uferbetretungsverbot, BV = Befahrungsverbot. Stand: Mai 2020

Siehe auch
Freiwillige Rahmenvereinbarung umweltverträgliches Kanu- und Ruderwandern in Schleswig-Holstein

Aalbek mit Hemmelsdorfer See
Aalbek oberhalb B 76 und See-Nordspitze, ganzjähriges BV, kostenpflichtige Sondererlaubnis über UNB Ostholstein in Eutin möglich

Ahrensee
gesamt, ganzjähriges BV

Alster
zwischen km 54,2 und 43,6, oberhalb B 432, NSG, ganzjähriges BV

Alte Sorge
zwischen Börmer Mühle und B 202, ganzjähriges BV

Ammersbek/Wohldorfer Au
zwischen km 27,6 (6) bis 0, Twiete bis Wohldorfer Mühle, ganzjähriges BV, im Bereich SH Ausnahmegenehmigung bei UNB möglich

Bille
zwischen km 15,5 bis 31,9, Grander Mühle bis Reinbeker Mühlenteich, BV vom 01.03. bis 15.08., übrige Zeit Befahrung erlaubt, sofern Pegelmarke bei Grander Mühle Grün (+39 cm) anzeigt, Schilder beachten

Binnensee, Großer
nordöstlich von Lütjenburg, südöstl. Teil mit Insel Kronswarder, ganzjähriges BV

Breitenburger Kanal
von der Schleuse Münsterdorf bis zur Brücke Meierhusener Weg in Hübek sowie Lägerdorfer Moorkanal von der Brücke L 116 Rethwischer Straße bis zur Einmündung in den Breitenburger Kanal, ganzjähriges BV (Kreisverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs und des Fahrens mit Wasserfahrzeugen auf dem Breitenburger Kanal und dem Lägerdorfer Moorkanal, Stand: 23.09.2009, Kreis Steinburg)

Eider
obere Eider, km 29,5 (16,8) bis 30,8 (16,4), Schulensee, ganzjähriges BV des rechten Seeteils, Durchfahrt auf linker Seite erlaubt
untere Eider, km 94,0 bis 99,2, Oldensworter Vorland vor Tönning, ganzjähriges UV
untere Eider, km 99,2 bis 110,0, Dithmarscher Vorland, BV und UV, Ausnahme Schülper Außensiel
untere Eider, km 101,4 bis 106,5, Katinger Vorland und Grüne Insel, ganzjähriges BV auf Prielen, Ausnahme Norderlochgraben

Elbe
km 566 bis 569, Lauenburger Elbvorland, ganzjähriges UV
km 570,5 bis 578, Ufer und Uferhänge hinter der MHW-Linie von Lauenburg bis Tesperhude, ganzjähriges UV, Trittstein bei km 572
km 642 bis 658, Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, ganzjähriges UV nur für das rechte Ufer mit Haseldorfer Binnenelbe, Anlanden im Bereich Hetlinger Schanze erlaubt, Trittstein zwischen 15.05. und 30.09. bei km 656 (Auberg)
km 658,4 bis 662,9, Insel Pagensand, ganzjähriges UV, Anlanden an 5 Trittsteinen(2 Pagensander Nebenelbe, 3 Hauptfahrwasser) erlaubt. Einmaliges Übernachten an den Trittsteinen B u. D ohne Antrag, an den Trittsteinen A, C u. E auf Antrag bei UNB des Kreises Pinneberg erlaubt. Näheres siehe www.kanu-sh.de
km 669 bis 677, Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt, ganzjähriges UV, Trittstein bei km 676 im gekennzeichneten Bereich

Gotteskoogsee
gesamter See ganzjähriges BV
Umleitungssiele vom 15.03. bis 01.07. BV, übrige Zeit erlaubt

Großensee (bei Trittau)
ganzjähriges BV

Großer Ratzeburger See
km 20,3, NSG Ostufer, ganzjähriges UV, Mindestabstand 50 m zum Röhricht einhalten. Trittsteine: Utecht, Campow, Hoheleuchte, Kalkhütte

Hellbach
von Gudow bis zum Drüsensee, ganzjähriges BV

Kossau
Schönweide bis Gr. Binnensee, ganzjähriges BV

Langballigau
Unewatt bis Ostsee, ganzjähriges BV

Neustädter Binnenwasser
Altenkrempe bis Neustadt, ganzjähriges BV mit Ausnahme der direkten Durchfahrt

Osterau
km 14,5 bis 20,4, zwischen Heidmühlen und Wildparkende Eekholt, 01.04. bis 31.05. BV, übrige Zeit erlaubt, wenn Pegel Heidmühlen (km 20,3) grün anzeigt. Achtung: freiwilliger Befahrungsverzicht: vom 10.09. bis 15.10. (Hirschbrunft), Einsetzstelle unterhalb Wilpark bei Baß/Hof Weide nutzen

Plöner See
auf fast allen Inseln (außer Langeswarder tagsüber), ganzjähriges UV
Störland-Umfahrt ganzjähriges BV

Schaalsee (nur Schleswig-Holstein)
gesamter See, 16.10. bis 30.04., zwei großflächige Sperrungen, Restflächen nur gegen Gebühr befahrbar und auf Antrag bei UNB, Ratzeburg – nur für Vereine

Schlei
ganzjähriges UV: Möweninsel bei km 1,2, Halbinsel Reesholm und Insel Hestholm bei km 6
NSG Schleimünde, Flachgewässer des Schleihaff im NSG, ganzjähriges BV am Fahrwasser orientieren. (OstseeSHNSGBefV), Betreten verboten, Ausnahme Zeltplatz Lotseninsel für Übernachtung

Schwansener See
ganzjähriges BV

Schwentine
km 28,2 (5,8) bis 30,6 (5), westliche Buchten und Halbinsel im Lanker See, ganzjähriges UV der Sonneninsel
km 42,4 (19,5) bis 43 (17), ganzjähriges UV, Ein- und Aussatzstelle nur am Steg bei km 42,7 oder ab km 43,0

Sehlendorfer Binnensee
ganzjähriges BV

Selenter See
Nordteil ganzjähriges BV

Trave
Dassower See an der Untertrave, km 44,6, ganzjähriges BV, Sondererlaubnis möglich über Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Kiel
Pötenitzer Wiek bei Trave km 44,6, Hinweis: die Ausnahmeregelung gilt nur für Vereine
km 41,6 (17) bis 47 (22), Dummersdorfer Ufer, ganzjähriges UV, außer am Trittstein bei km 44,6 und km 40
km 44 (25,5) bis 49, südlich Priwall-Ufer, ganzjähriiges UV, Anlanden an Südspitze des südl. Priwall möglich

Treene
km 0 (63,6) bis 9,3 (57,2), NSG Obere Treenelandschaft, 1. Einsatzstelle bei Pfadfinderlager TYDAL (Einsetzen nur nach vorheriger Erlaubnis bei Leiter Pfadfinderlager!), 2. Einsatzstelle Eggebek/Langstedt (Hier wird z.Zt. Gebühr erhoben!)

Wakenitz
km 0 bis 14,5, Lübeck–Eichholz bis Ratzeburger See, ganzjähriges UV außer an gekennzeichneten Stellen. Befahrung erlaubt von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang

Waterneversdorfer Binnensee
Südteil ganzjähriges BV

Wennebek
oberhalb Bramsee ganzjähriges BV

Westensee
km 40,4 bis 44,4, im Verlauf der Obereider ganzjährig, ganzjährig direkte Durchfahrt kostenfrei, ungesperrte Restfläche gegen Gebühr an Privatbesitzer

Administrative Sperrungen

Ostsee
Mit Sperrungen wegen Bundeswehrübungen ist zu rechnen in der Ostsee bei Olpenitz, Eckernförde und Putlos.

Verweise

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