DRV-Verbandswanderfahrten

Deutscher Ruderverband Für die Anmeldung zu den DRV-Fahrten gelten folgende Formalitäten

  • Für die Anmeldung ist der offizielle Meldebogen zu verwenden:
    Ein (als Kopiervorlage gedachtes) Exemplar des Meldebogens ist den Mitgliedsvereinen des DRV mit dem Informationsrundschreiben Wanderrudern zugegangen. Weitere Exemplare können bei der DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, Telefon 0511 98094-16, Fax 0511 98094-25, angefordert oder as Dokument Meldung DRV-Fahrt (pdf, 23 kB) heruntergeladen werden.
  • Der Meldebogen muss vom Gemeldeten selbst und seinem/ihrem Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschrieben worden und mit dem Vereinsstempel versehen sein.
  • Die Anmeldungen sind an die DRV-Geschäftsstelle zu richten.
  • Mit der Anmeldung ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 75,00 Euro je Fahrt an den DRV (Kontonummer 123 862 bei der Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80) zu überweisen.
  • Meldeschluss für alle DRV-Wanderfahrten ist der 15. März eines Jahres.
  • Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn der Kostenvorschuss fristgerecht auf dem DRV-Konto eingegangen ist.
    Bei »Verwendungszweck« ist das Kennwort der Wanderfahrt anzugeben; die Kennworte sind in der Tabelle »DRV-Wanderfahrten« angegeben. Kommt eine Fahrt nicht zustande oder kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, weil die Fahrt bereits ausgebucht oder überbucht ist, wird der Kostenvorschuss zurück überwiesen.

zu den Gemeinschaftsfahrten des Ruderverbands Schleswig-Holstein