Länderrat

Deutscher RuderverbandErklärung des Länderrats

Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes hat am 21. Januar 2010 mit großer Mehrheit beschlossen, folgende Erklärung abzugeben.

Der Rudertag in Oldenburg hat 2009 ein neues Grundgesetz beschlossen, das in diesem Jahr Schritt für Schritt in die Verbandspraxis umgesetzt werden muss. Ein wichtiger Meilenstein wird dabei der Schweinfurter Rudertag im Herbst sein.

Der Länderrat hat sich in den zurückliegenden Jahren – in der entscheidenden Erarbeitungsphase – sehr stark für dieses neue Grundgesetz engagiert. Zugleich hat er sich Ziele für weitere eigene Aktivitäten gesetzt, die den vom Rudertag gewählten Vorstand bei der Weiterentwicklung des Deutschen Ruderverbandes unterstützen sollen.

Auf dieser Basis wird zwischen Vorstand und Länderrat eine konstruktive Zusammenarbeit angestrebt, die auf Transparenz und einer sachlichen und kritischen Diskussion beruht.

Der Länderrat bittet deshalb darum, Dialoge, die die gemeinsame Arbeit betreffen, offen und direkt zu führen und stets davon auszugehen, dass jeder ehrenamtliche Funktionsträger nach bestem Wissen handelt oder gehandelt hat. Das wird dem Ansehen unseres Verbandes, der weiterhin vor großen Herausforderungen steht, am ehesten gerecht.

Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes

Verbandsorgan des DRV

Der Länderrat ist neben dem Rudertag, dem Präsidium und dem Vorstand nach § 26 BGB ein Organ des Verbands. (Grundgesetz 2009, § 12)

Das Präsidium besteht aus dem Vorstand nach § 26 BGB, den Vorsitzenden der ständigen Fachressorts, dem Vorsitzenden des Länderrats und dem Vorsitzenden der Ruderjugend. (Grundgesetz 2009, § 20 (1))

Der Länderrat (Grundgesetz 2009, § 24)

  1. Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landes-Ruderverbände (LRV) des DRV.
  2. Der Länderrat hat folgende Aufgaben:
    1. bei der Durchführung der Verbandsziele mitzuwirken und die Beschlüsse des Rudertages in enger Zusammenarbeit der LRV untereinander in den Ländern durchzusetzen;
    2. gemeinsame Grundsatzprogramme mit dem Präsidium zu entwickeln, dar-über zu beschließen und für deren Durchführung in den LRV zu sorgen;
    3. die sich daraus ergebenden finanziellen Jahresplanungen zwischen dem DRV und den LRV zu koordinieren;
    4. die Anliegen der LRV an das Präsidium heranzutragen und darüber zu wa-chen, dass die Interessen, die sich aus den besonderen Aufgaben der LRV in den einzelnen Ländern ergeben, gewahrt werden;
    5. mit den Fachressorts und Arbeitskreisen des DRV enge Zusammenarbeit zu pflegen und geeignete Mitarbeiter für diese Gremien vorzuschlagen; bei der Vorbereitung der Rudertage mitzuwirken; die Wahlvorschläge zum Rudertag mitzuberaten.
  3. Der Länderrat und das Präsidium tagen mindestens einmal im Jahr gemeinsam.

Vorsitzender des Länderrats

Reinhart GrahnReinhart Grahn
Buchholzer Weg 4
23909 Ratzeburg
Telefon 04541 840774
Telefax 04541 840773
Mobil 0171 1222503
E-Mail: grahn@rish.de

laenderrat.rudern.de